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2236 Geistige Freiheit.... Unbeeinflußtes Entscheiden....

15. Februar 1942: Buch 31

Um zur rechten Erkenntnis zu kommen, darf dem Menschen die Freiheit des Denkens nicht verwehrt werden. Diese aber wird ihm genommen, so ihm eine gewisse Richtlinie gegeben wird, d.h. er beeinflußt wird insofern, als daß ihm bestimmte Ansichten und Meinungen so lange vorgehalten werden, bis sich das Denken des Menschen in der gleichen Richtung bewegt. Es ist dies ein gewisser Zwang, ein Ausschalten des freien Denkens, der nicht ohne Wirkung bleibt bei Menschen, die keinen Widerstand entgegensetzen können. Niemals können solche Menschen zum Erkennen kommen, denn sie werden unfähig gemacht zu eigenem Denken und sind folglich auch urteilslos. Der Mensch soll Gelegenheit haben, nach jeder Richtung hin sich entscheiden zu können, und er muß daher auch sich in jeder Geistesrichtung bewegen können bis zum eigenen Entscheid. Daher darf ihm nicht vorgeschrieben werden und auch nicht verwehrt werden, was seinem Gedankengang nahegebracht werden soll, was er annehmen oder ablehnen will. Denn erst dann wird es ihm möglich sein, durch Nachdenken zur Erkenntnis zu kommen. Jeder Geistesrichtung sich anschließen zu können muß ihm erlaubt sein, ansonsten er weder zur Verantwortung gezogen werden, noch ihm geistiger Vorteil erwachsen könnte, so er sich in falschem oder rechtem Denken bewegt. Und darum ist es das größte Unrecht, in geistiger Beziehung bestimmend auf die Menschen einwirken zu wollen.... Es ist Unrecht vor Gott und den Menschen, zwangsweise das Denken der Menschen hinzulenken auf völlig verkehrte Anschauungen und Lehren.... es ist Unrecht, die Erziehung der Jugend aufbauen zu wollen auf völlig verkehrten Ideen und einer gänzlich falschen Geistesrichtung. Es muß der Jugend die Möglichkeit gegeben werden, sich frei zu entscheiden, welches Gedankengut sie annehmen will.... ihr muß Freiheit des Denkens zugebilligt und ihr das Wissen um verschiedene Geistesrichtungen erschlossen werden, auf daß sie sich selbst entscheiden kann ohne bestimmende Einwirkung von den Mitmenschen. Wo die Freiheit des Denkens angetastet wird, dort wird der Mensch zu einem unfreien Wesen gestempelt; es wird ihm von Menschen genommen, was von Gott ihm gegeben worden ist.... Geistige Beeinflussung kann nur dann gutgeheißen werden, wenn uneigennützige Liebe darin zu erkennen ist, die den Menschen vor Schaden an seiner Seele bewahren will. Wo jedoch eine gewisse geistige Blindheit aus Eigennützigkeit anerzogen wird, wo der Mensch unwissend gehalten wird aus selbstsüchtigen Motiven, dort laden die Mitmenschen eine große Schuld auf sich, die jene Unwissenheit anstreben oder durch Zwang erreichen. Die geistige Freiheit muß jedem Menschen erhalten bleiben, und also muß ihm auch die Möglichkeit gegeben werden, jede Geistesrichtung zu prüfen, d.h., von ihr Kenntnis zu nehmen und das Für und Wider zu erwägen. Erst dann kann sich der Mensch frei entscheiden und seinen Geisteszustand entsprechend bilden.... was aber niemals möglich ist, so sein Geist geknebelt wird, d.h. der Mensch gezwungen wird, zu denken, wie es dem Mitmenschen beliebt....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

Diese Kundgabe wird in keinem Themenheft erwähnt.

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