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2748 Geistige Abhängigkeit.... Glaubenslehren im Zwang.... Lohn oder Strafe....
21. Mai 1943: Buch 34/35/36
In geistige Abhängigkeit geraten die Menschen, so sie sich von Mitmenschen in eine Geistesrichtung hineindrängen lassen, die von ihnen ein widerspruchsloses Annehmen ihrer Lehren fordert, die also den Menschen seiner geistigen Freiheit beraubt. Es soll der Mensch wohl Kenntnis nehmen von ihr, jedoch ohne Zwang eine jede ihm gebotene Lehre verwerten dürfen, er soll unbeeinflußt bleiben und sich völlig frei entscheiden für oder gegen diese Lehre. Die geistige Freiheit darf nicht angetastet werden, und in geistiger Freiheit bleibt der Mensch so lange, wie er nach keiner Richtung hin durch Zwang oder Drohungen beeinflußt wird, sich zu entscheiden. Sowie ihm zeitliche oder ewige Strafen angedroht werden, ist seine Entscheidung schon insofern ungünstig beeinflußt, als daß er sie von Furcht getrieben trifft, und dann ist sie hinfällig vor Gott. Es soll dem Menschen wohl die Auswirkung des rechten wie des falschen Erdenwandels vor Augen gestellt werden, doch niemals darf dafür der Ausdruck Strafe oder Lohn gebraucht werden, sondern es muß ihm klargemacht werden, daß es in seiner Macht liegt, sich das jenseitige Leben schön oder unerträglich zu gestalten, daß er selbst also den Zustand in der Ewigkeit bestimmt durch seinen Lebenswandel, daß er unvergleichlich Herrliches sich selbst schaffen kann, daß er sich aber auch selbst ein dürftiges, qualvolles Los bereiten kann durch seinen Willen, aber niemals sein Los im Jenseits eine von Gott über ihn verhängte Strafe oder eine Belohnung ist.... denn er soll niemals um des Lohnes willen zur Höhe streben, wie auch niemals die Furcht vor Strafe sein Wollen und Handeln bestimmen darf. Sowie nun aber des Menschen Gedanken so gelenkt werden durch Glaubenslehren, daß er sein Leben unter einem gewissen Zwang führt, daß er also vorgeschriebene Handlungen oder auch Liebeswirken nur ausführt, weil sie ihm gewissermaßen zur Pflicht gemacht werden, weil deren Unterlassung als Sünde hingestellt wird, die ihm Strafen einträgt in der Ewigkeit.... wenn er sich durch Ausübung solcher Handlungen einen Lohn in der Ewigkeit zu erringen sucht, so ist sein Handeln nicht mehr als freier Wille zu betrachten, es ist der Mensch vielmehr in einer geistigen Abhängigkeit, die ihn vorschriftsmäßig erfüllen läßt, was aus eigenem Antrieb, ohne Furcht vor Strafe und ohne Hoffnung auf Lohn getan werden soll. Es soll der Mensch immer bedenken, daß er sich in einem unerlösten Zustand befindet, aus dem er sich frei machen soll und auch kann, wenn er den Willen dazu hat, daß er selbst sich sein Los in der Ewigkeit gestaltet, daß niemals aber Gott ihn mit Strafe belegt oder ihn belohnt für das, was er tun oder lassen soll zu seiner eigenen Erlösung. Gott läßt dem Menschen vollste Freiheit, und Strafe oder Lohn wäre schon eine Freiheitsbeschneidung für den Willen des Menschen. Dieser selbst gestaltet sich sein Los nach seinem Willen, und nur das soll ihm vor Augen gestellt werden, daß das Erdenleben sich in der Ewigkeit auswirkt, auf daß er nicht verantwortungslos sein Leben dahinlebt.... Wird aber ein geistiger Zwang ausgeübt, dann schaltet sein freier Wille insofern aus, als daß dieser durch Furcht oder Hoffnung ersetzt wird und dann die guten Taten nicht als Liebeswirken zu bewerten sind, denn der völlig freie Wille dazu ist erste Bedingung. Jede gute Tat soll von Liebe getragen sein, und die Liebe läßt sich nicht bestimmen weder durch Furcht noch durch Hoffnung auf einen Vorteil. Darum soll den Menschen auch nur die Liebe gepredigt werden, niemals aber Liebeswirken zwangsweise gefordert werden, was aber der Fall ist, wenn der Mensch durch Androhung von zeitlichen oder ewigen Strafen bestimmt wird in seinem Handeln und Wollen. Die Liebe ist nicht durch irgendwelchen Zwang zu erwecken.... sie muß im Herzen sich entfalten und den Menschen antreiben zu allem, was er denkt und tut, dann bleibt der Wille frei, und sein Handeln und Denken hat Wert vor Gott....
Amen
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