4655 "Was Gott zusammengefügt hat...." Von Gott gesegnete Verbindungen....
1. Juni 1949: Buch 53
Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht trennen. Was Ich also gesegnet habe, muß unauflöslich verbunden bleiben bis in alle Ewigkeit. Woran aber ist Mein Segen zu erkennen? Nicht eine irdische Bindung garantiert Meine vollste Zustimmung, es muß offensichtlich eine geistige Übereinstimmung beider Teile erkennbar sein, wollen die Menschen Meinen Segen in Anspruch nehmen und sich in seinem Besitz wähnen. Menschen, die geistig verschieden geartet sind, die nicht im gleichen geistigen Streben sich finden, können zwar gleichfalls eine Verbindung eingehen, die auch irdisch ihre Berechtigung hat, sie sind aber keineswegs als von Mir verbunden zu betrachten, wenngleich sie durch Zeremonien und religiöse Handlungen alle Bedingungen zu erfüllen glauben, die ihnen Meinen Segen sichern sollen. Ich betrachte zwar die Verbindung für geschlossen und heiße niemals eine Trennung gut, doch den göttlichen Segen behalte Ich Mir vor und teile ihn denen aus, die zusammen vor Mich hintreten im Gebet, die gemeinsam ihren Lebensweg gehen wollen mit gleichem Streben nach Vollkommenheit, nach Seelenreife und mit gleicher Liebe zu Mir, Dessen Gebote sie erfüllen wollen und Der ihr Ziel ist auf dieser Erde. Es können sonach wohl viele Ehen für geschlossen gelten, doch wenige nur als gesegnet von Mir. Um verbunden zu sein für immer vor Mir, stelle Ich Anforderungen an den Willen beider Partner, daß sie sich gehören wollen zeitlich und ewig, daß einer des anderen Stütze und Stab sein wolle, daß sie also einander lieben ohne Eigennutz und getrieben von dem Verlangen nach Zusammenschluß die Bindung eingehen, die nicht in äußeren Formalitäten besteht, sondern in inniger Gemeinschaft körperlich und geistig. Das Verlangen nach Zusammenschluß wird um so größer sein, je tiefer die geistige Harmonie der Seelen ist, die also zum Ausdruck kommt in gleichem Denken, gleichem Handeln und Übereinstimmung von Worten und Reden, die Mich zum Inhalt haben, also geistige Gemeinschaft bezeugen. Diese also sind auch zu geistiger Zusammenarbeit von Mir bestimmt und werden folglich Meines Segens ganz gewiß sein können, so sie sich Mir antragen zu geistiger Mitarbeit. Und es wird der Segen leicht erkennbar sein, der auf jenen Menschen ruht, die gemeinsam wirken für Mich und Mein Reich, denn sie werden keine Not leiden, sie werden vollauf gesättigt werden geistig und irdisch, und offensichtlich werde Ich bei ihnen sein in jeder Not und Gefahr. Eine solche Bindung darf aber nicht gelöst werden, selbst wenn sie irdisch nicht sanktioniert, also irdisch sehr leicht aufzulösen wäre.... Denn was Ich zusammenfüge, soll der Mensch nicht trennen.... Wisset ihr denn, warum Ich euch zusammengeführt habe, also zugelassen habe, daß euer Weg sich kreuzte, so Ich es euch ermöglicht habe, zueinanderzukommen und geistige Übereinstimmung doch erkennbar war? So dürfet ihr nicht eigenmächtig wieder auseinandergehen oder eine Trennung vollziehen, die euch Meinen Segen entziehen könnte, so Ich euch nicht hinderte, euer Vorhaben auszuführen. Eine Trennung darf nur dann stattfinden, wenn Ich Selbst euch um eures Seelenheiles willen auseinanderbringe, wenn Ich, um euer Seelenheil nicht zu gefährden, einen jeden von euch in Meine Obhut nehme, solange geistige Differenzen entstehen, also eine Übereinstimmung nicht mehr vorhanden ist, daß sie eine geistige Zusammenarbeit nicht mehr zuläßt. Dann aber ist diese Verbindung dennoch nicht gelöst, weil, was Ich zusammenfüge, nimmermehr gelöst werden kann von seiten der Menschen und weil Mein Segen ruhen wird auf jeder Verbindung, die im geistigen Streben geschlossen wurde und Meine Zustimmung fand....
Amen
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