4357 Ehe.... Vor Gott und vor der Welt....
29. Juni 1948: Buch 51
In Liebe müsset ihr euch finden, ansonsten ein Bund von Mir nicht gesegnet ist. Ehe ist Zweisamkeit, ein Zusammenleben in innigster Harmonie, Ehe ist ein Zustand, der nicht gesetzmäßig geschaffen werden kann, sondern stets tiefe uneigennützige Liebe zur Voraussetzung hat, die aber, so sie einmal im Herzen entflammt ist, nimmermehr verlöschen kann, denn die rechte Liebe verbindet die Herzen, es ist keine Liebe des Körpers, die im Sinnenrausch ihre Erfüllung sucht; es ist keine verlangende Liebe. Eine ständig gebende und beglücken-wollende Liebe ist das Fundament einer Ehe, die von Mir gesegnet ist. Ehe ist innige Gemeinschaft zweier Menschen, deren Herzen eine reine Liebe zueinander empfinden.... Eine solche Ehe ist unlösbar, weil die rechte Liebe nie vergehen kann. Und diese Ehe wird geschlossen, sowie zwei Menschen sich Mir empfehlen, daß Ich ihren Bund segne. Dann gelten sie vor Mir als Mann und Frau, und sie sollen zusammenbleiben, bis der Tod sie voneinander scheidet. Wer eine solche Ehe eingegangen ist, der wird sich stets dem anderen zugehörig fühlen, wenngleich äußere Umstände die Menschen trennen. Mein Segen wird auf ihnen ruhen, weil das heiligste Gefühl, das seinen Ursprung hat in Mir, die Bindung veranlaßt hat, das erste Bedingung zu einer von Mir gewollten Ehe ist.... (29.6.1948) Reine Liebe aber ist auf der Erde nur noch selten anzutreffen, eheliche Bindungen aber werden trotzdem hergestellt, und es ist dies auch nicht Meinem Willen widersprechend, weil das Menschengeschlecht sich fortpflanzen soll, weil zahllose Seelen harren der Einzeugung ins Fleisch, um ihren letzten Entwicklungsgang in der Welt der Materie zurückzulegen. Es muß also die Bindung zweier Menschen in eine nach außen erkennbare Form gebracht werden, in eine Form, die gewisse Gesetze, Verpflichtungen und Rechte in sich schließt, weil die Menschen ohne solche zu leicht wider die von Mir gewollte Ordnung verstoßen und dadurch eine rechte Erziehung der Nachkommen gefährden, die aber für die geistige Entwicklung von größter Bedeutung ist. Also ist die Eheschließung nach gesetzlicher Form Meinem Willen entsprechend, ob aber Mein besonderer Segen darauf ruht, ist abhängig von dem Grad der Liebe beider Ehegatten zueinander, Mein Segen aber wiederum ausschlaggebend dafür, ob eine Ehe vor Menschen oder vor Mir geschlossen ist. Wird eine Ehe geschlossen aus anderen Motiven ohne beiderseitige tiefe Liebe, dann gilt der Bund wohl vor der Welt, und Ich werde, so es erbeten wird, Meinen Beistand nicht versagen, doch es ist keine Ehe in des Wortes rechter Bedeutung, an der Ich Mein Wohlgefallen habe, es ist nicht der von Mir gewollte Vereinigungszustand, der durch die Liebe zu einem Akt der Seligkeit wird, den Ich segne. Denn immer wird das gebende Prinzip vorherrschen, wo reine Liebe ist, und also werde Ich in einer solchen Ehe niemals ausgeschaltet, Der Ich die Liebe Selbst bin, und es wird Mein Geist die Menschen beherrschen und in denen wirken, die also vor Mich hintreten und als Mann und Frau um Meinen Segen bitten....
Amen
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