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7902 Gelübde nicht im Willen Gottes....
27. Mai 1961: Buch 82
Was ihr erreichen wollet auf Erden, das sollet ihr im freien Willen erreichen, nicht aber durch Zwang irgendwelcher Art euch dazu veranlaßt fühlen, denn einen freien Willensentscheid sollt ihr treffen, und dieser allein bestimmt euer Los in der Ewigkeit, eure geistige Entwicklung, eure geistige Reife. Und darum sollet ihr euch auch nicht durch ein Gelübde binden, denn dann macht ihr selbst den Willen unfrei, und das entspricht nicht Meinem Willen. Ihr werdet den Einwand erheben, daß jenes Gelübde von euch im freien Willen abgelegt wurde.... doch ihr sollet wissen, daß ihr Mir vorgreifet, daß ihr etwas tut, wozu ihr nicht von Mir die Zustimmung habt, die Ich euch auch nimmer geben würde ebender Willensfreiheit wegen. Ihr könnet genau das gleiche verrichten, was ihr tun wollet, auch ohne ein Gelübde abgelegt zu haben, und ihr werdet dann auch Meines Segens gewiß sein können, sowie es Werke der Liebe sind.... Was aber nützet euch ein Werk, dem die Liebe fehlt.... wenn ihr euch durch einen geistigen Zwang zu solchen Werken veranlaßt fühlt?.... Es wird euch keinen Schritt weiterbringen in eurer Seelenreife, und ihr werdet die Zeit vergeuden, die ihr besser verwenden könnet, wenn ihr frei seid jeder solchen Verpflichtung. Ihr sollt euch nicht binden durch ein Gelübde, das Ich nie und nimmer gutheißen werde, denn jeder Zwang tötet, ihr machet euch selbst unfähig zum Wirken in Liebe.... weil ein Zwang belastend auf eurer Seele liegt und alles Tun und Lassen unter diesem Zwang keinen geistigen Erfolg eintragen kann. Und auch der Mensch ist zu verurteilen, der euch ein solches Gelübde abnimmt, denn er ist von Meinem Gegner beherrscht, ansonsten er das Unsinnige, Gottwidrige erkennen müßte, das in einem Gelübde zum Ausdruck kommt. Ihr versprechet etwas und wisset nicht, ob ihr es werdet einhalten können, ob ihr selbst nicht an einem solchen Gelübde zerbrechet, weil ihr völlig falsche Vorstellungen habt, wenn ihr glaubet, daß Mir ein solches Versprechen wohlgefällig sei. Darum soll auch kein Mensch des Glaubens sein, sich selbst durch ein Gelübde zu Meinem Diener zu machen, wenn ihm dieses von einem Mitmenschen abgenommen wird.... Sowie er sich Mir Selbst anträgt zum Dienst in Meinem Weinberg, sowie er sich Mir Selbst hingibt, daß Ich ihn annehmen möge, ist sein freier Wille tätig geworden, und Ich setze ihn dann ein nach Meinem Willen, wo und wie Ich ihn benötige. Niemals aber soll ein Mensch seinem Mitmenschen ein Gelübde abnehmen, und niemals soll ein Mensch etwas versprechen, wenn er selbst es nicht weiß, ob er es halten kann.... Denn er hat sich selbst dann seiner Willensfreiheit begeben, und sein Tun oder Lassen ist dann ohne Wert, es gilt nicht vor Meinen Augen als freiwillige Tat, als freier Willensentscheid des einzelnen. Ein Gelübde kann zu einer Tätigkeit Anlaß sein, die dann nur noch mechanisch ausgeführt wird und deren Wert dadurch herabgesetzt wird. Und ein Gelübde kann auch jegliche Liebe ersticken, die sich nicht zwingen läßt, die aus dem Herzen kommen und sich auch frei entfalten muß.... Und nur, was die Liebe zur Begründung hat, ist Mir wohlgefällig. Es läßt die Seele ausreifen und fördert die Entwicklung. Und wer die Liebe in sich hat, der bedarf keines Gelübdes.... er wird von innen heraus angetrieben zu allem Tun, und er wird wahrlich immer handeln, wie es Mein Wille ist, wie es Mir wohlgefällt und wie es für sein Seelenheil dienlich ist....
Amen
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