6604 Pflicht zur Hilfe bei Gefahr des Mitmenschen....
24. Juli 1956: Buch 71
Jeder von euch ist verpflichtet, den Nächsten zu retten, wenn er sich in Gefahr befindet, ihm beizustehen, daß er dieser Gefahr entrinnen kann.... Das gebietet die Nächstenliebe, wenngleich ihr nicht gezwungen werden könnet zu solchen Hilfeleistungen; aber vor Gott werdet ihr euch einst verantworten müssen, wenn ihr dies versäumt habt. Denn ihr seid alle Kinder eines Vaters, und so ihr den Vater liebet, müsset ihr euch auch untereinander lieben.... Die Liebe aber sichert Schutz und Schirm dem Nebenmenschen, und die Liebe findet auch immer einen Ausweg, ein Mittel, die Gefahr abzuwenden, denn die Liebe ist göttliche Ausstrahlung, und Gott weiß es wahrlich, in welcher Weise Hilfe geleistet werden kann, und die Liebestrahlung Gottes überträgt auch dieses Wissen auf den Menschen, der helfen will.... Zumeist aber leben die Menschen nebeneinander in völliger Gleichgültigkeit des Schicksals des anderen. Und das Gebot der Nächstenliebe ist ihnen ein leerer Begriff. Not und Gefahr des Mitmenschen berühren sie nicht, und der Hilfswille ist auf ein Minimum herabgesunken.... weil die Menschen ohne Liebe sind. Freiwillige Liebewerke allein tragen reichen Segen für die Ewigkeit.... Werden sie unterlassen, so fällt auch der geistige Reichtum aus, und die Menschen sind arm und finsteren Geistes. Ist aber offensichtlich der Nebenmensch in Gefahr und geht ihr an diesem Notfall teilnahmslos vorüber, so habt ihr eine schwere Sünde auf euch geladen und nicht nur ein Liebewerk unterlassen, denn es wird euch diese Unterlassung angerechnet, als hättet ihr selbst den Mitmenschen in Gefahr gebracht.... Sei es nun eine geistige oder eine irdische Gefahr, die dem Mitmenschen droht, ihr seid verpflichtet, diese Gefahr zu verhüten, wenn dies in eurer Macht liegt.... wie ihr auch verpflichtet seid, das Leben des Mitmenschen zu schützen, wenn es in Gefahr ist. Wendet ihr euch nur unwillig ab, so ladet ihr eine ungeheure Schuld auf euch, für die ihr euch verantworten müsset und die ihr auch abtragen müsset und dankbar sein dürfet, wenn euch dazu im Erdenleben noch Gelegenheit geboten wird.... Die Pflicht besteht zwar immer nur Gott gegenüber, denn von Menschen könnet ihr nicht gezwungen werden zu Liebewerken. Was ihr aber nur deshalb tut, weil euch irdische Macht dies gebietet, das befreit euch nicht von der Verantwortung Gott gegenüber und das trägt euch auch keine geistigen Reichtümer ein.... Ihr selbst aber wäret glücklich, in gleicher Gefahr einen Helfer zu finden und darum wisset ihr auch genau den Wert einer solchen Hilfe zu schätzen.... Und versaget ihr nun, so ist das ein Zeichen größter Lieblosigkeit, es ist ein erneuter Beweis eurer Gesinnung, die vom Gegner Gottes noch völlig beeinflußt wird. Darum also habt ihr alle eine gewisse Verpflichtung eurem Nächsten gegenüber, wenn er in Gefahr sich befindet.... Und so werdet ihr nun auch wissen, daß Gott euch nicht verdammen wird, wenn ihr im Notfall zu den Waffen greifet, sowie ihr nur eine Gefahr abwenden wollet, sowie ihr euren Nächsten schützen wollet, wenn dessen Leben bedroht ist.... Doch auch nur dann handelt ihr gottgefällig, niemals aber dürfen die Motive in der Selbstliebe liegen.... Das Leben des einzelnen Menschen soll euch allen heilig sein, denn Gott gab es euch, auf daß ihr ausreifet, auf daß ihr die Vollkommenheit wiedererlanget.... Wo aber dieses Leben in Gefahr ist, dort muß sich der Mensch auf Seite des Gefährdeten stellen und ihm sein Leben zu erhalten suchen.... Und dann wird auch eine scheinbar üble Tat nicht dem Willen Gottes zuwidergerichtet sein....
Amen
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