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4792 Entwicklungsprozeß.... Freier oder gebundener Wille....

4. Dezember 1949: Buch 54

Jeder Gang durch die Materie ist für das Mir gänzlich widersetzliche Geistige als Entwicklungsprozeß anzusehen, der mit Sicherheit ein Nachlassen des Widerstandes gegen Mich zur Folge hat und somit das einzige Mittel ist, das gänzlich von Mir Abgefallene Mir langsam wieder zuzuführen. Dieser Entwicklungsprozeß kann sich des öfteren wiederholen, je nach der Einstellung des Geistigen im Stadium des freien Willens als Mensch. Dieses Stadium aber muß nach dem endlose Zeiten währenden Zustand im gebundenen Willen dem Geistigen gewährt werden, ansonsten die Aufwärtsentwicklung keinen Zustand der Vollkommenheit gezeitigt hätte, sondern das Geistige gerichtet bliebe, d.h., durch Meinen Willen es so würde, wie es ist, nicht aber durch eigenen Willen. Der freie Wille aber ist ein Zeichen der Vollkommenheit, der freie Wille ist unbedingt nötig, soll die Gottähnlichkeit, also ein Angleichen an Mich, erreicht werden. Zumeist wird auch das Stadium als Mensch ausgewertet soweit, daß das Wesen entweder im gleichen Zustand verharrt oder seinen Reifezustand erhöht während des Erdenlebens. Und es ist dann die Möglichkeit gegeben, im geistigen Reich die Aufwärtsentwicklung fortzusetzen, wenn nicht ersteres zurücksinkt in die Tiefe durch hartnäckigen Widerstand, also von Mir abgewandten Willen. Es kann aber auch leicht das Stadium des freien Willens eine Rückentwicklung nach sich ziehen, es kann das Wesen als Mensch den Abfall von Mir erneut vollziehen, es kann sämtliche Stadien seiner Entwicklung im Mußzustand zwecklos machen, also wieder zurücksinken in den Zustand, der das erneute Bannen in der festen Form bedingt, um nicht erbarmungslos von Mir verdammt zu werden auf ewig. Diese ewige Verdammung aber läßt Meine Liebe nicht zu, und darum ist Mein Schöpfungswille unbegrenzt, weil Ich immer wieder neue Möglichkeiten schaffe, diesem in die Tiefe gesunkenen Geistigen zu helfen, daß es sich einstmals selbst im freien Willen erlösen kann. Niemals wird von Meiner Seite aus ein Zwang ausgeübt auf die geistigen Wesen, und selbst der Zustand im gebundenen Willen ist insofern kein Zwangszustand, als daß das Wesen erst dann in eine neue Form übergehen kann, wenn es selbst in seinem Widerstand gegen Mich nachläßt, was es zwar nicht bewußt tut, da es bar jeder Erkenntnis ist. Dennoch ist Mir die Wandlung jeglichen Willens bekannt. Das Geistige selbst erkennt sich nicht, Ich aber erkenne es. Das Einzeugen des Geistigen in die feste Materie ist zwar ein Akt der Gewalt von Meiner Seite, doch gleichzeitig ein Sühnungsakt für die Sünden dieser als Mensch verkörperten Wesen, die durch die gänzliche Entfernung von Mir, durch Haß und Lieblosigkeit, zu wahren Teufeln wurden, weshalb sie eine gerechte Strafe verdient haben und dieser Strafakt zugleich ein Erbarmungsakt ist, sie aus tiefster Finsternis wieder zum Licht emporzuführen. Es kann ein solcher Entwicklungsprozeß aus einem vollendeten Teufel ein rechtes Gotteskind werden lassen, wie aber auch das Teuflische in dem Wesen im Stadium als Mensch erneut zum Durchbruch kommen kann und darum eine öftere qualvolle Bannung in der Materie sein Los ist, bis es doch einmal von Meiner tiefen Liebe sich berührt fühlt und Mir nun im Zustand des freien Willens entgegendrängt, um nun ewiglich nicht mehr zu fallen, um zu stets höherer Vollendung zu gelangen, weil es nun unauflöslich mit Mir verbunden ist....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

Diese Kundgabe wird in keinem Themenheft erwähnt.

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