4372 Rechtes Gebet.... "Vater, Dein Wille geschehe...."
11. Juli 1948: Buch 51
Kein Gebet ist vergeblich, das im vollen Vertrauen auf Meine Hilfe zu Mir emporsteigt. Denn dieses Vertrauen bezeugt den Glauben an Meine Liebe und Meine Macht. Und es hat der Mensch durch ein solches Gebet auch das rechte Verhältnis zu Mir hergestellt.... er naht sich Mir wie ein Kind seinem Vater. Ein Vater aber versagt sich seinem Kinde nie, es sei denn, das Kind erbittet etwas ihm völlig Unzuträgliches, dann wird es der Vater schützen und es aber auch belehren, auf daß das Kind in seinem Vertrauen nicht enttäuscht werde. Die Belehrung geschieht in der Weise, daß in dem Menschen von selbst Bedenken aufsteigen, ob sein Gebet wohl angebracht sei, daß er selbst zweifelt, das Recht zu haben, eine solche Bitte auszusprechen, und dann wird ein rechtes Kind seiner Bitte stets hinzusetzen: "Vater, Dein Wille geschehe...." Und Ich werde ihm gewähren, was ihm zuträglich ist, und seine Bitte in anderer Form erfüllen, denn Meine Liebe wird erfüllen und beglücken, so Ich in rechter Weise angerufen werde. Und darum sollet ihr stets eure Glaubensstärke zu erhöhen suchen, weil euch dann die Erfüllung jeglicher Bitte gewährleistet wird. Erhöhte Glaubensstärke wird stets erhöhte Liebetätigkeit als Begleiterscheinung haben, erhöhte Liebetätigkeit sichert vermehrtes Wissen, und also wird der Mensch auch im Wissen und in der Wahrheit stehen, nichts erbitten, was ihm unzuträglich ist, und sonach stets Erfüllung finden, weil er glaubt. Wisset, daß ihr nicht anders als im rechten Denkens stehen könnet, so ihr durch die Liebe über einen rechten Glauben verfügt und in diesem Zustand ein Gebet zu Mir emporsendet. Und gedenket Meiner Verheißung: "Bittet, so wird euch gegeben werden, klopfet an, so wird euch aufgetan...." Und so dürfet ihr jederzeit Mir eure Anliegen vortragen als rechte Kinder, und Ich werde euren Glauben niemals zuschanden werden lassen....
Amen
Themenheft | Titel | Herunterladen |
---|---|---|
22 | Vom rechten Beten | ePub PDF Kindle |
Diese Kundgabe
als MP3 herunterladen
Druckansicht
Handschriften