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5896 Mußgesetz.... Freie Willensprobe.... Zweck....
6. März 1954: Buch 64
In endlos vielen Verkörperungen mußte eure Seele den Weg auf Erden zurücklegen, bis sie so weit war, um sich als Mensch verkörpern zu können zur Ablegung ihrer letzten Willensprobe auf dieser Erde.... Diese endlos vielen Verkörperungen zuvor waren für das in Freiheit geschaffene Geistige äußerst qualvoll, denn dieses war gebunden in Außenformen und konnte seinen Willen nur so gebrauchen, wie es Mein Wille war.... Es stand unter einem Mußgesetz.... es mußte sich Meinem Willen beugen.... es war gebunden. Die Fessel wurde zwar stets lockerer, und zuletzt als Mensch empfindet das Geistige.... die Seele in euch.... ihre Außenform nicht so als Fessel, weil der Mensch freien Willen hat und diesen nun gebrauchen kann.... Und in diesem Stadium des freien Willens soll die Seele nun eine Willensprobe ablegen.... es soll der Wille eine Richtung nehmen, die zu Mir führt, wenngleich er auch die Richtung wählen kann zu einem anderen Ziel.... zu Meinem Gegner.... Lediglich dieser Willensprobe wegen verkörpert sich die Seele als Mensch, weil sie damit nun ihr Los in der Ewigkeit entscheidet. Vergehen kann die Seele nimmermehr, im gebundenen Zustand verbleiben kann sie auch nicht, weil die endlos vielen Verkörperungen zuvor schon eine Wandlung ihres Willens gezeitigt haben, so daß die Seele einen gewissen Reifegrad erreicht hat, der sie berechtigt, nun den freien Willen erneut zu gebrauchen. Es besteht zwar auch die Gefahr des Mißbrauchens des Willens, doch die Seele muß Entscheidungsfreiheit haben, um in einen Vollkommenheitszustand eintreten zu können. Doch sie trägt nun auch die Verantwortung selbst, und ihrem Entscheid entsprechend schafft sie sich selbst ihr Los in der Ewigkeit. Endlos lange Zeit stand die Seele unter dem Gesetz der ewigen Ordnung, und sie konnte nicht heraustreten aus ihr.... nun aber, als Mensch, soll sie selbst in der Ordnung bleiben trotz vielen Versuchungen und Anreizen, und sie kann das nur, wenn ihr geholfen wird in Form von Gnadenzufuhr.... Sie ist also nicht sich selbst überlassen, sondern in jeder Weise wird ihr Hilfestellung geleistet, so daß es möglich ist, in der rechten Ordnung aus Mir zu verbleiben. Doch zu einem rechten Entscheid, der einen berechtigten Lohn eintragen soll, gehört auch die Einwirkung von der Gegenseite.... Auch Mein Gegner muß Einfluß ausüben können, auch er muß sich in allen seinen Vorzügen zeigen können, weil die Seele sich doch entscheiden soll für Mich oder für ihn. Und deshalb ist das Stadium als Mensch von höchster Bedeutung, und es stellt an die Seele die höchsten Anforderungen.... sich selbst ein rechtes Urteil zu bilden kraft des Verstandes, der dem Menschen für die Erdenzeit gegeben wurde, um eine rechte Entscheidung treffen zu können. Er soll nicht blindlings folgen dem einen oder dem anderen Herrn, sondern nachdenken können, und er soll beide Herren kennenlernen, um sich dann dem einen anzuschließen und den anderen abzulehnen im freien Willen.... Und so wird nun der Mensch von Mir aus auf alles hingewiesen und ihm ein Weg aufgezeigt, wie er zur Erkenntnis gelangt. Geht er diesen Weg, dann kommt er auch zum Ziel.... tut er aber das, wovor er gewarnt wird, weil es ihm zum Schaden gereichet, so muß er auch die Folgen selbst tragen. Diese Hinweise nun gehen ihm zu durch Mein Wort, Ich Selbst nehme Mich seiner an, sowie er aus dem Zustand des Mußgesetzes heraustritt in den Zustand des freien Willens.... Ich zeige ihm den rechten Weg in aller Liebe und Geduld, doch Ich lasse ihm seine Willensfreiheit, auch wenn er sie erneut mißbraucht.... Der Lohn aber für einen rechten Entscheid ist ein ewiges Leben in Seligkeit, und dieses Leben kann Ich ihm nicht geben, sondern er muß es sich selbst erwerben, er muß auf Erden leben nach Meinem Willen und also wieder in Meine ewige Ordnung eintreten, die er einstens freiwillig aufgegeben hatte.... Dann wird er wieder sein, was er war von Anbeginn.... ein freies, licht- und kraftvolles Wesen, das ewig selig ist....
Amen
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