1933b Vererbung.... Anlagen.... Eltern....
29. Mai 1941: Buch 28
Der Erdenlauf des Menschen entspricht seiner Veranlagung, d.h., seiner Seele haften Fehler und Mängel an, von denen sie frei werden soll durch ihren Erdenlebenswandel. Es sind diese Fehler und Schwächen nicht bei jedem Menschen gleich, und zwar darum, weil eine jegliche Seelensubstanz zuvor eine andere Außenform belebt hat, in welcher nun gewisse Sonderlichkeiten, gute oder schlechte, mehr oder weniger stark entwickelt wurden. Folglich werden auch die Menschen in ihrer Wesensart ganz verschieden sein und benötigen also auch verschiedene Erziehungsmittel, um das zu fördern, was gut ist in ihnen, und das zu überwinden, was mangelhaft oder schlecht genannt werden kann. Es wäre nun gänzlich falsch, anzunehmen, daß alle Seelen gleichgestaltet sind bei dem Moment ihrer Verkörperung auf Erden. Es sind vielmehr so vielerlei Unterschiede, und es führt der Mensch diese Verschiedenheit der Wesen auf die "Vererbung" zurück. Es mag wohl auch nach außen so erscheinen, als hätten die Kinder für ihre Erdenlaufbahn eine gewisse Belastung in Kauf zu nehmen, und zwar Eigenheiten ihres Wesens, die sowohl förderlich als auch hinderlich sein können zur geistigen Entwicklung, für die sie aber nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten, weil ihrer Begründung nach das "Erbgut" ohne eigenes Verschulden mitspricht, also es entsprechend mehr Kraft erfordert, diese angeborenen Fehler zu bekämpfen und zu überwinden. Es muß der Mensch gegen alle seine Fehler ankämpfen und an sich arbeiten, um die Seelenreife zu erlangen. Und so in ihm besondere Triebe vorherrschend sind, soll er sich darüber klar sein, daß nicht die elterliche Veranlagung das Wesen des Menschen bestimmt, sondern der Mensch gerade jene Schwächen und Fehler aus den unendlich vielen Verkörperungen vor dem Stadium als Mensch zu seiner Wesensart werden ließ, in denen das Wesen sich wohl fühlte und nichts dazu tat, um frei zu werden von solchen Fehlern und Mängeln. Und nun auf Erden hat es wohl den Willen dazu, aber eine gewisse Schwäche. Und es empfindet seinen Mangel als gutes Recht, weil es diese als unverschuldet mitbekommen ansieht. Und doch war es sein freier Wille, sich jenen Menschen zuzugesellen für die Zeit seines Erdenwandels, die ähnlich sind (in = d. Hg.) ihrer Wesensart. Gerade dieses gleiche Wesen hatte Anziehungskraft für die Seele, die sich zu verkörpern sucht, und folglich spricht man allgemein von Vererbung, obgleich die leiblichen Eltern keinen Anteil haben an der Wesensart der Seelen, die sie zu betreuen haben während der Erdenzeit. Und also muß auch eine jede Seele die Arbeit der Höherentwicklung selbst in Angriff nehmen. Sie Škann niemals von einem Mitmenschen, auch von den leiblichen Eltern nicht, ihr abgenommen werden. Desgleichen sind die Eltern schuldlos an der Veranlagung ihrer Kinder, wenn es auch den Anschein hat, als haben die Kinder unter dem Erbe der Eltern zu leiden. Jedes Wesen trägt die Verantwortung für sich selbst, nur daß der Mensch als solcher hingewiesen werden soll, solange er der Obhut der leiblichen Eltern noch anvertraut ist, an sich selbst zu arbeiten. Denn die Arbeit an seiner Seele muß jeder Mensch selbst vollbringen, ansonsten er nicht frei werden kann von seiner einstigen Sündenschuld....
Amen
(Dieser Teil der Kundgabe wurde von einer fremden Hand geschrieben, d. Hg.)
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