Verehrte Besucherinnen und Besucher, bitte verzichten Sie auf das Auslegen selbst angefertigter Flyer in öffentlichen Einrichtungen. Die Stadtbibliothek Ulm war nicht erfreut. Vielen Dank für Ihr Verständnis.



6873 Überschreiten der Machtbefugnis.... Bannung....

17. Juli 1957: Buch 74

Geistiges Wirken wird niemals von Mir aus gehindert, solange es nicht die Grenzen übersteigt, die Ich dem Wirken gesetzt habe, das wider Mich gerichtet ist. Ihr müsset also auseinanderhalten: ein Wirken, das ganz Meinem Willen entspricht, das also geistige Wesen ausführen, die Diener Meines Willens sind, die in Meinem Auftrag die ihnen zuströmende Liebekraft von Mir verwerten.... und ein Wirken, das gerade diesem Liebewirken entgegengesetzt ist, das also auch von geistigen Kräften ausgeht, die aber im Auftrag Meines Gegners handeln. Und dieses Wirken ist bis zu einem gewissen Grade zugelassen, weil jegliches Wirken.... sowohl von guter als auch von schlechter Seite aus.... das Ringen um die Seelen der Menschen ist, die zu gewinnen Mein Ziel und auch das Ziel Meines Gegners ist. Da es nun um einen rechtmäßigen Kampf geht, weil jene Seelen ebenso Mein wie sein Anteil sind, ist auch Meinem Gegner das Recht zugebilligt worden, während des Erdenganges als Mensch auf die Seele einwirken zu dürfen. Und dieses Recht nützet er auch in jeder Weise aus. Er hat auch großen Erfolg, weil die Menschen in ihrer Unvollkommenheit noch viel seines Geistes in sich tragen und sich seinem Einfluß mehr öffnen als dem Einfluß von Meiner Seite aus; aber da es um einen freien Willensentscheid der Seele geht, hindere Ich ihn nicht in seinem Wirken. Doch im gleichen Maß, wie er wieder Seelen für sich zurückgewinnt, entwinde Ich ihm Einst-gefallenes-Geistiges, um es zu binden in der Materie zwecks Beginn seiner Aufwärtsentwicklung.... Doch dieser Entwicklungsgang braucht Ewigkeiten, bis das Geistige im Stadium als Mensch angelangt ist. Und auch dann noch ist nicht die Gewähr gegeben, daß es nun im letzten Stadium die Willensprobe besteht.... Es kann auch wieder absinken zur Tiefe, und es können endlose Zeiträume vergehen, bis Ich das Ziel erreicht habe, das Ich verfolge, weil immer wieder die negative Einwirkung von seiten Meines Gegners zunichte machen kann, was Ich bisher erreichte.... Aber Ich lasse ihn dennoch wirken, denn auch er ging aus Meiner Liebekraft hervor, auch er war ein Kind Meiner Liebe, das mit Mir alle Seligkeiten teilen durfte, bevor es gefallen ist. Aber seiner einstigen Macht und Kraft sind Beschränkungen auferlegt.... die er innehalten muß, ansonsten Ich ihm sein freies Wirken unterbinde. Ich habe in dem Willen des Menschen selbst diese Grenze errichtet, denn diesen darf er nicht zwingen. Der Mensch kann selbst entscheiden, ob er sich seinem Einfluß hingeben oder sich ihm entziehen will.... Und so gilt es auch als Willenszwang, wenn Mein Gegner in der Weise auf bestimmte Menschen einwirkt, daß diese den Mitmenschen eine Entscheidungsmöglichkeit nehmen.... daß also des Menschen Denken zwangsweise nur einseitig gelenkt und bearbeitet wird, daß jegliches Wissen um Mich und Mein Erlösungswerk unterbunden wird.... Dann überschreitet Mein Gegner seine Macht, und dann schreite Ich Selbst ein, um ihn für eine Zeit gänzlich außer Kraft zu setzen. Dieses Außer-Kraft-Setzen des Gegners wird aber auch gleichzeitig das Binden seines Anhanges mit sich bringen, dessen geistiges Wirken dann auch ein unerlaubtes Maß angenommen hat, weshalb der Erlösungsprozeß ins Stocken geraten ist und unbedingt einer Neuformung bedarf. Den Anhang zu binden heißt nun aber auch, die geistige Sphäre zu reinigen, so daß er nicht mehr in verheerender Weise auf die Seelen der Menschen einwirken kann. Da aber wiederum zum Willensentscheid eine zweiseitige Beeinflussung nötig ist, kann diese Reinigung der geistigen Sphäre nur dann möglich sein, wenn ein solcher Willensentscheid schon gefallen ist.... wenn also die Menschen auf der Erde sich frei für Mich entschieden haben trotz gegnerischem starken Einfluß. Und nur solche Menschen können dann die Erde beleben, wenn der Gegner und sein Anhang gebunden ist.... Und solange die Nachkommenschaft dieser Menschen, weil in geistiger Reinheit gezeugt, Mir völlig ergeben ist, hat auch Mein Gegner keinen Zutritt zu den Menschen.... den sie ihm aber in späterer Zeit wieder selbst gewähren durch erkennbaren Hang nach unten, der ihm seine Ketten löset. Denn das Wissen um ihn und seine Macht, um sein Wesen und sein Ziel, besitzen auch die Menschen auf der neuen Erde, und kraft ihres freien Willens steht es ihnen jederzeit frei, sich ihm zuzugesellen willensmäßig. Und wieder beschneide Ich nicht ihren Willen und lockere entsprechend auch seine Fesseln, auf daß er in Besitz nehmen kann, was zu ihm frei verlangt. Denn Ich übe keinen Zwang aus, auch nicht auf Meinen Gegengeist, dem Ich sein Recht nicht streitig mache.... Aber er muß sich Mir beugen, sowie er sein ihm zugebilligtes Recht mißbraucht.... Denn Ich allein bin der Herr des Himmels und der Erde, der lichtvollen und der finsteren Welt, Der wahrlich in Licht, Weisheit und Allmacht wirket und Der darum auch nach Recht und Gerechtigkeit regieret im Himmel und auf Erden....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

Diese Kundgabe wird in folgendem Themenheft erwähnt:
Themenheft Titel Herunterladen
162/2 Endzeit Teil 2 ePub   PDF   Kindle  

Downloads

Download-Angebote für Buch 74
 ePub  
 Kindle  
  Weitere Downloads

Diese Kundgabe

 als MP3 herunterladen  
Druckansicht
 Handschriften

Translations