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6666 Vorzeitiges Zerstören.... Horten irdischer Güter....
12. Oktober 1956: Buch 71
In der Entwicklung-stehendes-Geistiges birgt jegliches Schöpfungswerk, das euren Augen sichtbar ist. Und seine Entwicklung schreitet aufwärts, sowie diese Schöpfungen ihrer Bestimmung entsprechen. Und so wird es euch auch verständlich sein, daß nicht widerrechtlich solche Schöpfungen an ihrer Bestimmung gehindert werden dürfen, was jedoch dann der Fall ist, wenn böswillige Zerstörung dessen stattfindet, was dem Menschen oder anderen Schöpfungen in irgendeiner Weise dienet, bevor es seinen Zweck erfüllt hat, also naturmäßig dem Verfall entgegengeht.... Dann wird eingegriffen in den Entwicklungsgang des Geistigen wider Gottes Willen, und es wirken sich solche Eingriffe auch schädigend an den Menschen selbst aus, weil das Geistige sich austobt, das widergesetzlich frei wird, bis es wieder gebunden wird in Schöpfungen gleicher Art. Denn das Ausreifen des Geistigen braucht seine Zeit, und sowie die Menschen in göttlicher Ordnung ihr Leben führen, wird auch stets diese dem Geistigen zugebilligte Zeit innegehalten.... Denn schädlich sind nur solche Eingriffe von seiten der Menschen, die nicht das Motiv der Liebe zum Anlaß haben. Es können auch Auflösungen oder Zerstörungen der harten Materie sowie auch der schon reiferes-Geistiges-bergenden Pflanzen- und Tierwelt stattfinden, die Liebe zum Nächsten als Motiv haben, wenn etwas geschaffen werden soll, das den Menschen zum Segen gereichet.... Dann ist auch das Beginnen der Menschen von Gott gesegnet, und dann ist gleichsam der Zweck jener Schöpfungen erfüllt, und das Geistige bezieht nur neue Außenformen, um weiter aufwärts zusteigen. Denn nur durch Dienen.... wenn auch im Mußgesetz.... kann sich das Geistige zur Höhe entwickeln, weshalb es auch ein Vergehen gegen die göttliche Ordnung ist, wenn durch Horten irdischer Güter diese am Dienen gehindert werden.... Dann ist das Geistige wohl gebunden, aber das Dienen in den Schöpfungswerken wird ihm verwehrt, sowie irdische Dinge ungenützt liegenbleiben, sowie Schätze gesammelt werden, die nicht ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden. Erlösend für das Geistige ist immer nur das Dienen, und darum wird auch jegliche Tätigkeit der Menschen gesegnet sein von Gott, die dem Geistigen zum Dienen verhilft.... die also solche Dinge erstehen lässet, die wieder dem Mitmenschen dienen, die einem nützlichen Zweck entsprechen und also auch in Gebrauch genommen werden, weil das Horten solcher Dinge den Entwicklungsgang verlängert, weil es die Aufwärtsentwicklung des Geistigen verzögert und ihm unnütze Qualen bereitet und auch einen noch unreifen Geisteszustand des Menschen beweiset, der am Horten irdischer Schätze Gefallen findet. Das gebundene Geistige empfindet es wohltätig, wenn es sich in einer Sphäre aufhält, wo die göttliche Ordnung eingehalten wird, denn sowie es zum Dienen zugelassen wird, lassen auch die Qualen nach, die das Geistige in der Gebundenheit empfindet, und ebenso läßt auch der Widerstand nach, und die derzeitige Außenform wird stets weniger Fessel bedeuten, bis sie gesprengt werden darf von dem Geistigen, das nun durch das Dienen wieder einen Reifegrad erlangt hat, der eine neue, weniger feste Außenform gestattet.... Alles Geistige in der Materie muß sich durch Dienen erlösen, und ihr Menschen sollet dazu beitragen, daß ihm Gelegenheit geboten wird.... Ihr sollet.... was ihr auch schaffet durch die von Gott euch dazu verliehene Fähigkeit.... immer nur darauf bedacht sein, daß es dem Mitmenschen dienet. Ihr sollet euch vor böswilligen Zerstörungen hüten, ihr sollet nicht vorzeitig irgendwelche Schöpfungswerke an ihrer Zweckerfüllung hindern, denn ihr unterbrechet dadurch den Entwicklungsgang des Geistigen, und je nach den Motiven, die euch zu eurem Handeln antreiben, wirken sich solche Zerstörungen ungünstig auch an euch Menschen selbst aus, denn was nicht dem Gesetz göttlicher Ordnung entspricht, hat auch eine demgemäße Auswirkung, und das Gesetz göttlicher Ordnung für den Menschen wird immer lauten: Dienen in Liebe.... also auch den Mitmenschen zu schützen, daß er nicht dem Toben des freigewordenen Geistigen zum Opfer fällt.... Denn auch ihm steht das Recht zu, sich zu wehren, wenn es widergesetzlich in seinem Entwicklungsgang gestört wird....
Amen
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