5254 Unterstellen des Willens unter Gottes Willen....
13. November 1951: Buch 58
Wer sich freiwillig in die Obhut Meiner Vaterliebe begibt, kann aller Sorgen sich enthoben fühlen, denn Ich übernehme sie nun sowohl irdisch als auch geistig. Sowie er Mich als Vater anerkennt, ist auch sein Wille Mir zugewandt, und Ich habe ihn gewonnen. Doch zur Vollkommenheit muß der Mensch noch auf Erden zu gelangen trachten, und dazu helfe Ich ihm in jeder Weise. Denn durch die Hingabe seines Willens an Mich hat er Mir auch das Recht eingeräumt, auf ihn einzuwirken, was Ich ohne das Eingehen in Meinen Willen nicht kann, d.h. Ich Selbst nicht gegen Mein Gesetz von Ewigkeit vorgehe, demzufolge jedes Wesen seinen freien Willen haben muß, um vollkommen werden zu können. Die Erdenlebensprobe aber ist gewissermaßen schon bestanden mit der freiwilligen Unterstellung seines Willens unter den Meinen, und dann ist Mein Wirken an diesem Menschen unausgesetzte Fürsorge leiblich und geistig, dann kann der Mensch vollvertrauend sein, dann gereichet ihm alles zum Besten, was ihm auch beschieden sei. Der Glaube an Meine Hilfe, die feste Zuversicht, als Kind die Obhut des Vaters zu genießen, wird ihn seinen Erdengang in Ruhe und Sorglosigkeit zurücklegen lassen, und auch die Gewißheit wird er haben, geistig sein Ziel zu erreichen, weil Ich Selbst Mein Kind an der Hand führe und es zu Mir ziehe voller Liebe. Ein jeder erreichet sein Ziel, der an Mich glaubt, also Mich anerkennet und sich Mir voller Liebe unterstellt.... der seinen einstigen Willenswiderstand aufgibt und sich Mir demütig und gehorsam beuget.... Er ist dann wie eine Frucht, die Ich ernten kann und die Ich noch so lange am Baum des Lebens lasse, bis sie reif geworden ist, um Mich dann ihrer Köstlichkeit zu erfreuen, die sich Mir selbst geschenkt hat, daß Meine Liebe sie verzehre....
Amen
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