Quelle: https://www.bertha-dudde.org/de/proclamation/4834
4834 Die rechte, vor Gott gültige Ehe....
10. Februar 1950: Buch 55
Zur Ehegemeinschaft ist unbedingt der Segen Gottes erforderlich, ansonsten eine Ehe wohl auf Erden, jedoch nicht im Himmel als geschlossen gilt. Was sich auf Erden zusammentut im Unglauben an den Schöpfer und Erhalter aller Dinge, an den Gott und Vater von Ewigkeit, der kann keinen Anspruch machen auf den Segen Gottes. Er erkennt Gott nicht an, und also erkennet auch Gott einen Bund nicht an, wenngleich er auf Erden rechtlich geschlossen ist, d.h. allen Formalitäten genügt wird, die eine Eheschließung verlangt. Erst wenn beide vor Gott hintreten mit der Bitte, ihren Bund zu segnen, wenn beide Gott als ihren Herrn anerkennen, Dem sie in Liebe zustreben, können sie auch Seines Segens gewiß sein, denn Gott ist zugegen, wo Er begehrt wird, Er ist gewissermaßen Zeuge einer Verbindung, die auf der Liebe zueinander begründet ist.... Und so ist es wohl verständlich, daß nur wenige Ehen Anspruch erheben können darauf, als vor Gott geschlossen zu gelten, denn auch eine kirchliche Handlung ersetzet nicht das Erfüllen der von Gott gestellten Bedingungen. Denn eine kirchliche Handlung kann auch vorgenommen werden an Menschen, die sich ohne Liebe binden um irdischer Vorteile willen, wozu Gott nie und nimmer Seinen Segen gibt. Die Ehe ist eine heilige Einrichtung, die von Gott aus getroffen worden ist zur Fortpflanzung des Menschengeschlechtes, wie auch zu gemeinsamem Ausreifen der Seelen, die sich in Liebe zugetan sind. Die Ehe ist aber nicht als eine geschäftsmäßig einzugehende Verbindung anzusehen, um nur der Triebhaftigkeit frönen zu können oder um irdische Vorteile zu erzielen. Die Ehe ist auch kein Zustand, der beliebig abgebrochen oder verändert werden kann. Was vor Gott rechtmäßig verbunden ist, d.h., wozu der Segen Gottes erfleht wurde in übereinstimmendem Willen, das bleibt auch ewiglich vor Gott verbunden und kann irdisch nur durch den Tod gelöst werden und eine zeitweise Trennung erfahren. Doch zumeist verbinden sich auch solche Ehepartner im geistigen Reich und streben gemeinsam zur Höhe. Es ist der Zusammenschluß geistig gleichgesinnter Seelen sowohl auf Erden als auch im Jenseits das höchste Glück und Ziel, und was einmal durch die Liebe sich verbunden hat, bleibt auch verbunden bis in alle Ewigkeit. Doch selten nur gibt es solche wahren, vor Gott geschlossenen Ehen.... Und darum ist auf der Erde so selten tiefes Glück und geistige Übereinstimmung anzutreffen, weil die Menschen in ihrer Triebhaftigkeit nicht jener achten, sondern zufrieden sind mit rein körperlicher Sympathie, die aber niemals eine tiefe Liebe genannt werden kann und auch niemals von Bestand ist. Nur wer Gottes Segen innig erbittet, der geht eine rechte, vor Gott gültige Ehe ein, und diese leben in Harmonie der Seelen bis zu ihrem Leibestode und auch in der Ewigkeit....
Amen
Eine Originalkundgabe von Bertha Dudde (Symbolbild)