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4627 Gottes Segen für Seine Diener....

1. Mai 1949: Buch 53

Wer es sich zur Aufgabe macht, Mir zu dienen, und also für das Reich Gottes arbeitet, ohne weltliche Interessen dabei anzustreben, der kann auch ständig Meiner Zustimmung und Meiner Unterstützung versichert sein, denn seine Arbeit unterliegt dann Meiner Lenkung und wird dann recht sein, so er sich Mir und Meiner Gnade empfiehlt, also Meinen Segen dazu erbittet. Denn das Denken dessen wird von Stund an gelenkt, so er sich Mir in freiem Willen zur Verfügung stellt. Nur wenige Menschen sind bereit, geistige Arbeit auszuführen, weil die materielle Einstellung geistige Arbeit reizlos erscheinen läßt, und darum wende Ich den wenigen, die sich Mir schenken mit ihrer Arbeitskraft, Meine ganze Liebe zu, und Ich werde ihre Arbeit fördern in jeder Weise. Nur das soll stets beachtet werden, daß das Empfinden des Herzens mehr zur Geltung kommen muß als die Ergebnisse des Verstandes, denn durch das Herz spreche Ich zu Meinen Dienern auf Erden, und ihrem Empfinden sollen sie stets Aufmerksamkeit zollen, so sie sich und ihre Arbeit zuvor Mir empfohlen haben. Dann wird jede Frage von selbst beantwortet werden, jede Unschlüssigkeit wird geklärt werden, und die Arbeit wird vorangehen und vollste Zufriedenheit auslösen. Und es wird dann auch jede irdische Tätigkeit gesegnet sein, weil Meine Arbeiter eines rechten Lohnes wert sind und Ich ihre irdischen Bedürfnisse decke, sowie sie für Mich tätig sind. Mein Reich ist nicht von dieser Welt.... und solange ihr noch auf Erden weilet, sollet ihr die Bindung herzustellen suchen mit jenem Reich, und ihr werdet reichsten Segen davontragen, weil Mein Reich euch alles gewähren kann, geistige und irdische Schätze; weil, wer für Mein Reich tätig sein will, auch irdisch nicht zu darben braucht, denn die Sorge um sein Leben übernehme Ich, auf daß er seine geistige Tätigkeit ungehindert ausführen kann zum Segen aller, die davon Kenntnis nehmen und deren Sinn geistig gerichtet ist....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

Diese Kundgabe wird in keinem Themenheft erwähnt.

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