3355b Fähigkeit, Gott zu erkennen und zu lieben.... Freiheitsbeschränkung.... Unwissenheitszustand....
4. Dezember 1944: Buch 43
Das Wesen ist durch seine Gottferne, in die es geraten ist durch seinen einstigen Abfall von Gott, als solches nicht mehr fähig, Gott zu erkennen, und darum auch nicht fähig, Ihn zu lieben. Und es würde diesen mangelhaften Zustand niemals verlieren, es würde stets in der gleichen Erkenntnislosigkeit bleiben, wenn Gott ihm nicht im letzten Stadium seiner Verkörperung auf Erden ein Gnadengeschenk zuwenden möchte.... die Lebenskraft, nebst freiem Willen, die ihn befähigt, bei rechter Nützung dieser Gott erkennen zu lernen, also in einen helleren Zustand zu kommen. Das Wesenhafte selbst empfindet seinen Mangel nicht, solange es völlig ohne Kenntnis ist. Doch es kann auch keine Seligkeit empfinden, sondern in ihm herrschen böse Triebe, die es zu ständigem Wüten gegen sich selbst antreiben, d.h., die seinen finsteren Geisteszustand stets undurchdringlicher werden lassen und das Wesen dadurch gefesselt wird, also jeglicher Freiheit beraubt. Die Freiheitsbeschränkung aber empfindet das Wesenhafte als Qual, es begreift aber nicht, daß sie nur die Folge der Erkenntnislosigkeit ist, weil jeglicher Zusammenhang ihm verborgen bleibt. Und es ist dieser unwissende Zustand, der zuerst behoben werden muß, soll das Wesen den Aufstieg zur Höhe, zur völligen Freiheit und Kraftfülle, zurücklegen. Wider seinen Willen kann ihm aber das Wissen, die Erkenntnis von Gott und Seinem Walten und Wirken, nicht vermittelt werden, sondern die Willensfreiheit muß das Wesen selbst nützen, auf daß sein Wesen von Grund aus sich ändere, auf daß es aus der Finsternis zum Licht komme und dadurch seine endgültige Freiheit zurückerlange. Das ganze Dasein in der Verkörperung als Mensch ist als eine Gnade anzusehen, denn es wird dem Wesenhaften gewährt auch wider seinen Willen, d.h., der Wille des Wesenhaften ist bis zu dieser Verkörperung von Gott gerichtet gewesen, es ist das Wesenhafte in einem gewissen Mußzustand.... im Unterordnen unter den Willen Gottes, der im Naturgesetz zum Ausdruck kommt.... bis zu einem Reifegrad gelangt, der ihm die Willensfreiheit einträgt in seiner letzten Verkörperung, verbunden mit der Fähigkeit, erkennen zu können, was um ihn vorgeht und in welchem Zusammenhang alles Geschaffene mit seinem Schöpfer von Ewigkeit steht. Diese Gnade ist jedem Menschen zugebilligt, ob er sie aber nützet, hängt von seinem Willen ab; weil einst der freie Wille trotz Erkenntnis der ewigen Gottheit sich von Ihr abwandte, muß unbedingt dieser Wille nun auch tätig werden, um sich Ihr wieder anzuschließen, was nur geschehen kann nach dem Erkennen der ewigen Gottheit, weil dieses Voraussetzung ist, daß das Wesenhafte auch Gott zu lieben vermag. Und ohne Liebe kann der Zusammenschluß nimmermehr stattfinden. Es wird jedem Menschen auf Erden die Möglichkeit geboten, Gott zu erkennen und Ihn liebenzulernen, doch solange dessen Wille Gott noch widersetzlich gegenübersteht, kann der Zustand der Finsternis, der Erkenntnislosigkeit und der Unwissenheit nicht weichen von ihm. Er muß durch seinen Willen erst selbst die Fesseln sprengen, er muß die Umhüllung selbst zu durchbrechen suchen, dann erst kann er seine Fähigkeit gebrauchen und eindringen in Wissen und Wahrheit.... in das Erkennen. Und dann erst wird er Gott auch lieben können aus ganzem Herzen und den Zusammenschluß mit Ihm anstreben, Der ihn zum glückseligsten Wesen macht für alle Zeiten....
Amen
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