2733 Gesetzmäßigkeit.... Gott-gewollte Ordnung.... Vollkommenheit....
11. Mai 1943: Buch 34/35/36
Was dem Menschen sichtbar ist, bezeugt eine gewisse Gesetzmäßigkeit, was aber von ihm als selbstverständlich angesehen wird, weil er es nicht anders kennt. Das Entstehen und Vergehen aller Dinge kann somit schon in seinen verschiedenen Phasen ergründet werden, d.h., es weiß der Mensch um jeden Vorgang, um die Entwicklung und den Werdegang aller Dinge, die ihm sichtbar sind, sowie er ihnen Beachtung schenkt. Diese Gesetzmäßigkeit also erleichtert den Menschen das Forschen, denn daraus können sie die Folgerungen ziehen und auf diesen wieder ihr Wissen aufbauen. Es dringen aber die Menschen nur in die Naturgesetze ein, sie erforschen nur, daß es so ist, nicht aber, warum es so ist, wie es ist. Sie halten zwar die natürliche Folge als Zweck oder Ziel der Ursache, wissen aber nicht, daß sowohl die Ursache als auch der Zweck jeder Gesetzmäßigkeit nur geistig zu suchen und zu finden ist, daß die geistige Entwicklung alles Natürliche in seiner Gesetzmäßigkeit bedingt. Und auch das geistige Leben wickelt sich in einer gewissen Gesetzmäßigkeit ab, d.h., es gilt nur ein Wille im geistigen Reich, und diesem Willen entsprechend vollzieht sich das geistige Wirken im gesamten Universum, im irdischen und im geistigen Reich. Und da dieser Wille mit unübertrefflicher Weisheit gepaart ist, muß er auch beständig sein, d.h., er kann nicht ständig wechseln, weil das nicht mit der unübertrefflichen Weisheit Gottes im Einklang stehen würde. Und darum ist auch im geistigen Reich die ständige Höherentwicklung einer gewissen Gesetzmäßigkeit unterworfen, und daß dies rein geistig zu verstehen ist, daß sich alles in einer Gott-gewollten Ordnung vollzieht und das geistige Reich somit der Inbegriff der Vollkommenheit ist, sowie das Geistige sich dieser Ordnung unterstellt, also sich den Willen Gottes zu eigen gemacht hat. Es ist die irdische Schöpfung eine Form gewordene Idee Gottes, die das unvollkommene Geistige in die göttliche Ordnung einführen soll; es muß den Gang durch die sämtlichen Schöpfungswerke gehen, sich also gezwungenermaßen in die göttliche Ordnung einfügen, weil es die Gesetzmäßigkeit der Natur nicht umstoßen kann, wie auch der Mensch als solcher dies nicht zuwege bringt, selbst wenn er Zerstörungswerke vollbringt, die ein Verstoß sind gegen die göttliche Ordnung, gegen den Willen Gottes. Aber er ist nicht imstande, Naturgesetze umzustoßen oder aufzuheben. Im geistigen Reich kann das Geistige gleichfalls durch seine Widersetzlichkeit sich selbst aus der göttlichen Ordnung ausschließen, also auch Gott abseits stehend im eigenen Willen verharren. Es wird aber dann niemals vollkommen sein, also dem geistigen Reich angehören können, das Seligkeit und vollste Harmonie bedeutet, weil göttlicher Wille und die göttliche Ordnung dieses geistige Reich regieret, sondern es wird sich selbst absondern und doch wieder durch den göttlichen Willen gezwungen werden, in einer gewissen Gesetzmäßigkeit einen weiteren Entwicklungsweg zurückzulegen, bis es sich letzten Endes doch in die göttliche Ordnung freiwillig einfügt. Die Naturschöpfungen auf Erden geben den besten Beweis dafür, daß alles vergehen muß, was sich wider das göttliche Naturgesetz auflehnt. Die Gesetze der Natur sind unerbittlich, und wo sie nicht beachtet werden, sind zumeist Tod und Auflösung die Folge.... Und das darum, daß auch der Mensch sich bewußt wird, daß nichts willkürlich ist, sondern daß ein Wille über allem steht, der sich in jedem Schöpfungswerk, d.h. in seiner Gesetzmäßigkeit, äußert und der respektiert werden muß.... Und daß diese Gesetzmäßigkeit in der tiefsten Weisheit und Liebe Gottes begründet ist, weil sie gewissermaßen die Vorbedingung ist zur Vollkommenheit....
Amen
(Buch 33 endet mit Kundgabe 2576,
Buch 34 umfaßt die Kundgaben 2733 - 2746,
Buch 35/36 umfaßt die Kundgaben 2747 - 2776,
Buch 37 beginnt mit Kundgabe 2777.
Die nicht aufgeführten Kundgaben fehlen auch in den Handschriften von Bertha Dudde.)
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190 | Wiedergewinnung der göttlichen Eigenschaften | ePub PDF Kindle |
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