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2389 Erdenwandel im Mußgesetz und freien Willen.... Verantwortung....

30. Juni 1942: Buch 32

Durch Jahrhunderttausende hindurch hat das Wesen einen Zwang ertragen müssen, und es war dieser Zustand überaus leidvoll, weil das Wesen urgeschaffen war in Freiheit und nun der Freiheit gänzlich beraubt war. Der Gang durch das Erdenleben war also ständig einem Mußgesetz unterworfen, oder auch.... der Wille Gottes war bestimmend sowohl für die Art der Außenform als auch die Tätigkeit des Wesenhaften, das den Gang auf Erden zurücklegte. Und diesen endlos langen Erdengang beschließt eine kurze Zeit der Freiheit, eine Zeit, wo das Wesen den Zwang nicht so spürt, wo es gewissermaßen als freies, selbständiges Einzelwesen auch seinen Willen gebrauchen kann nach eigenem Gutdünken. Diese Zeit braucht in keiner Weise qualvoll zu sein, so das Wesen den Willen recht nützet, d.h. in einer Weise, die dem Ziel und Zweck seines Erdenlebens entspricht, also die Höherentwicklung begünstigt. Dann wird das Wesen weder zu leiden brauchen noch seine Außenhülle als Zwang empfinden und in kurzer Zeit auch dieser noch ledig werden und endgültig frei sein. Ist aber der Erdenwandel leidvoll, dann ist der Wille des Wesens selbst die Ursache. Er geht einen falschen Weg und muß durch Leid zurechtgewiesen werden. Immerhin bleibt die Willensfreiheit ihm belassen bis zum Ende dieses Erdenganges im Fleisch. Ob es aber nach Beendigung des Leibeslebens seine endgültige Freiheit erhält, das hängt allein von seinem Erdenwandel ab. Es kann frei sein von jeglicher Fessel; sowohl körperlich als auch geistig kann jede Hülle von ihm abfallen und das Wesen sich also in vollster Freiheit befinden.... Es kann aber auch noch Fesseln hinübernehmen in das geistige Reich insofern, als jedes irdische oder materielle Verlangen eine Fessel für das Wesen bedeutet; dann kann es unter Umständen wieder endlose Zeiten den Druck solcher Fesseln zu ertragen haben, je nach seinem Willen, sich von diesem Verlangen frei zu machen. Es spürt das Wesen zwar keine körperliche Fessel mehr, desto qualvoller aber sind die Fesseln des Geistes, denn sie bedrücken das Wesen außerordentlich. Denn da der Urzustand des Wesenhaften Freiheit und Macht war, unterlag es keinem Zwang, während es nun noch nicht frei bestimmen und handeln kann, was dem Wesen nach dem Erdenleben, das ihm freien Willen gebracht hatte, wohl bewußt wird im Jenseits. Und daher leidet es unter dem unfreien Zustand, wenn auch in anderer Weise als in den Stadien vor der Verkörperung als Mensch, wo es in einem gewissen Mußzustand auf Erden wandelte. Denn in diesem Zustand war dem Wesenhaften jede Tätigkeit und Form vorgeschrieben, und es konnte sich nicht widersetzen, nun aber scheidet der Mußzustand aus, es wird nicht gezwungen zu irgendwelcher Tätigkeit, sondern eher gehindert durch den Mangel an Kraft. Und diese Kraftlosigkeit empfindet das einst frei Geschaffene besonders qualvoll. Die geistige Freiheit strebt das Wesen daher unverzüglich an, sowie es zur Erkenntnis kommt, daß sein Urzustand ein Zustand der Freiheit und der Kraft war. Dieses Erkennen ist aber erst die Folge seines recht genützten Willens. Es strebt wohl das Wesenhafte im gebundenen Zustand stets das Freiwerden aus der derzeitigen Form an, weil es diese als Qual empfindet, es weiß aber nichts um seine uranfängliche Beschaffenheit und um seine Bestimmung. Im Zustand des freien Willens ist der Zwang durch seine Außenform weniger drückend, aber ihm ist die Möglichkeit des Erkennens gegeben, und es hängt nun von seinem Willen ab, zur vollen Erkenntnis zu gelangen, die dann auch Gewähr ist für die endgültige Freiwerdung aus der Form. Es ist diese letzte Erdenlebensprobe nur von kurzer Dauer, genügt aber vollständig, um das Wesen zur Erkenntnis kommen zu lassen, wenn dieses keinen Widerstand entgegensetzt. Aber es ist diese kurze Erdenzeit auch außerordentlich verantwortungsvoll, denn sie entscheidet über Leben und Tod in der Ewigkeit.... d.h. über Freiheit oder Gebundenheit.... über Kraft und Macht oder ohnmächtige Leblosigkeit.... Denn letztere ist das Los dessen, das seinen freien Willen auf Erden nicht tätig werden ließ dem Willen Gottes entsprechend. Ewigkeiten hindurch mußte es nach Seinem Willen durch die Schöpfung wandeln zum Zwecke seiner Höherentwicklung, und die kurze Zeit (in der kurzen Zeit = d. Hg.) der Willensfreiheit muß es nun aus eigenem Antrieb diese anstreben und fortsetzen.... Versagt das Wesen, dann ist sein Wille noch Gott abgewandt und es kann demnach nicht in der Nähe Gottes weilen, also nicht die Kraft und das Licht von Gott in Empfang nehmen, folglich ist sein Zustand ein kraft- und lichtloser, der das einst frei und vollkommen geschaffene Geistige unsagbar bedrückt. Während das Wesenhafte, das seinen Urzustand durch ständig Gott zugewandten Willen wieder erreicht hat, in geistiger Freiheit und unbegrenzter Macht und Kraftfülle wirken kann zur eigenen Beglückung. Und die Entscheidung darüber ist dem Menschen auf Erden in die Hände gelegt, sein Erdenwandel und sein Wille ist bestimmend, welches Los der Seele, dem Wesenhaften aus Gott, dereinst beschieden ist....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

Diese Kundgabe wird in keinem Themenheft erwähnt.

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