2383b Unfehlbarkeit des Kirchenoberhauptes....
25. Juni 1942: Buch 32
Wenn von den Menschen gefordert wird, die Lehre der Unfehlbarkeit des Kirchenoberhauptes zu glauben, so bedeutet dies so viel, als daß nun kritiklos jede weitere Lehre oder Bestimmung anerkannt oder angenommen werden muß, die das Kirchenoberhaupt aufstellt, und also wird das Nachdenken und Entscheiden des Menschen ausgeschaltet, was jedoch unerläßlich ist, soll der Mensch dereinst zur Verantwortung gezogen werden für seine Stellungnahme zu Gott. Ein jeder Mensch muß sich selbst verantworten, folglich muß er sich selbst entscheiden in vollster Willensfreiheit.... Um sich aber entscheiden zu können, muß er prüfen und bedenken können, wofür er sich entscheiden soll.... Nicht aber, daß ein einzelner Mensch entscheidet und dieser Mensch nun von tausenden und abertausenden Menschen fordert, sich seiner Entscheidung anzuschließen, und diese Forderung in die Form eines Gebotes.... (einer Lehre).... kleidet, was unstreitbar der Fall ist, wenn jegliches Kirchengebot als dem Willen Gottes entsprechend anerkannt werden soll, weil ihm die Unfehlbarkeit des Kirchenoberhauptes (angeblich) zugrunde liegt. Diese Lehren werden nun bedenkenlos angenommen, ohne daß der Mensch sich den Sinn und Zweck derer klarmacht, und die Folge davon ist, daß mechanische Handlungen ausgeführt werden, die mit einer freien Entscheidung, mit einem tiefen Glauben und mit inniger Gottverbundenheit nichts zu tun haben.... Es wurde ein Gottesdienst konstruiert, der in Wirklichkeit kein Gottesdienst ist. Es wurden Gebräuche eingeführt, die mehr oder weniger Formen sind.... Es ist das Wirken des Widersachers gelungen, die Menschen unter dem Deckmantel der Frömmigkeit der Wahrheit zu entfremden, sie zu hindern an eigener Denktätigkeit und also auch freiem Entscheid, denn alles dieses unterbindet der Gegner Gottes durch die Lehre der Unfehlbarkeit. Denn so dem Menschen diese Lehre glaubhaft gemacht wird, braucht er selbst nicht mehr Stellung dazu zu nehmen. Er erkennt also an, ohne zu prüfen, er braucht sich nicht zu entscheiden, denn ein anderer hat sich für ihn schon entschieden, und es wird der freie Wille nicht genützt, sondern es muß der Mensch glauben, was ihm als Glaubenslehre geboten wird, will er nicht in Konflikt kommen mit dieser einen, von der Kirche so wichtig hingestellten Glaubenslehre, daß sich das Kirchenoberhaupt niemals irren oder falsche Maßnahmen treffen kann, so er eine die Kirche betreffende Entscheidung ausspricht. Wert vor Gott hat nur die freie Entscheidung, diese aber muß der Mensch selbst treffen und also jedes Für und Wider dessen bedenken, was ihm als Glaubenslehre unterbreitet wird. Erst was er im Herzen bejahen kann, kann Glaube genannt werden, nicht aber, wozu er sich gezwungener Weise bekennt.... Denn eine Gott-gewollte Glaubenslehre wird jeder Prüfung standhalten und desto überzeugter angenommen werden, je tiefer der Mensch sich damit befaßt.... Was aber nicht von Gott ist, hält keiner Prüfung stand und wird verworfen werden von jedem ernstlich um Erkenntnis ringenden Menschen....
Amen
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