1872 Freie Entscheidung für Gut oder Böse.... Erlösung des Bösen....

2. April 1941: Buch 28

Unbegreiflich mag es den Menschen erscheinen, daß die Gerechtigkeit Gottes nicht eingreift, wo das Treiben der Menschheit deutlich den Stempel des Bösen trägt. Doch es hat dies seine Begründung darin, daß einem jeden Triebe die Möglichkeit gegeben werden muß, sich auszuleben, daß sowohl das Gute wie das Schlechte zu tun dem Menschen freistehen muß, ansonsten keine Tat voll bewertet werden könnte. Gott wird niemals ein Wesen hindern, auszuführen, was es will. Die Verantwortung für sein Handeln trägt es selbst, muß also auch die Folgen auf sich nehmen. Es müssen ihm sowohl die Pforten nach oben wie auch nach unten geöffnet sein, dann erst kann der Mensch von einer freien Entscheidung sprechen. Würde Gott aber das Böse verhindern oder die Ausübenden des Bösen sofort vernichten, so würde das Gute sich auch nicht erproben können. Es müßte also dann der Mensch gut sein, weil nun nichts anderes mehr in Frage käme, und dies wäre wahrlich nicht zufriedenstellend, denn gerade an dem Überwinden des Bösen erprobt sich die Kraft. Es soll aber einstens auch das Böse erlöst werden, folglich kann es nicht vernichtet werden. Der geistige Kampf ist ungeheuer, und immer ist das Gute den Anfeindungen des Bösen ausgesetzt, kann aber wiederum nur daran erstarken. Und also vermehrt das Gute auch die Kraft, während das Böse immer mehr abnimmt und also letzten Endes auch erlöst werden muß. Etwas völlig zu vernichten würde Gottes Weisheit zuschanden machen, denn was Gott einmal geschaffen hat, ist so weise von Ihm bedacht, daß es nicht mehr der Vernichtung anheimfallen kann. Das Menschenwerk ist wohl verbesserungsbedürftig, kann auch zuweilen als nicht tauglich wieder vernichtet werden; was Gott aber geschaffen hat, wird alle Zeiten überdauern, kann sich nur in weiter Entfernung von Gott befinden. Und darum ist Seine ganze Liebe und Fürsorge darauf gerichtet, alles Wesenhafte wieder näher an Sich zu ziehen. Es kann aber zu diesem Ziel nur gelangen in völlig freiem Willen. Um aber im freien Willen tätig sein zu können, muß das Wesen beide Möglichkeiten einer Entscheidung haben. Bestände das Böse nicht, so würde sich das Wesen unweigerlich zum Guten bekennen, es wäre dies aber kein Verdienst, sondern einfach eine Selbstverständlichkeit, die sich aus dem Mangel an Widerständen ergeben würde. Gut und Böse zu erkennen ist einem jeden Wesen gegeben, also muß der Mensch auch das Entscheidungsrecht haben. Um gut zu sein, muß er das Böse erkannt haben und es verabscheuen, dann erst erwirbt er sich die göttliche Gnade, und dann wird das Böse für ihn auch keine Gefahr mehr sein....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

Diese Kundgabe wird in keinem Themenheft erwähnt.

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