1864 Freie Entscheidung....

25. März 1941: Buch 28

Das ist göttlicher Wille, daß sich der Mensch frei entscheide, welchen Weg er wandle.... daß es ihm freigestellt ist, beide Wege zu gehen, nach oben oder nach unten, und daß er selbst sich nun entscheide, ohne jeglichen Zwang. Denn dies erst hat Wert vor Gott, was er frei aus sich heraus denkt und tut, wozu er völlig unbeeinflußt seine Zustimmung gibt. Denn darin spiegelt sich sein ganzes Wesen wider. Er ist weder gezwungen zu dem einen noch zu dem anderen, wozu ihn aber sein Herz treibt, das ist entscheidend für die Ewigkeit. Und also sind weder die äußeren Lebensverhältnisse noch göttliche Schicksalsfügung bestimmend für die Höherentwicklung der menschlichen Seele, sondern einzig und allein sein freier Wille entscheidet diese, und somit ist jedem Menschen die gleiche Möglichkeit gegeben, den Reifezustand auf Erden zu erreichen, so er seinen freien Willen recht nützet, d.h. zur Annäherung an Gott gebraucht. Denn ist der Wille zu Gott gerichtet, so wird er auch in seinem Denken und Handeln stets sich Gott unterordnen und alles das tun, was ihn der ewigen Gottheit näherführt, und dann ist auch seine Höherentwicklung gewährleistet. Es wird der Mensch zwar gelehrt, was er tun soll; es wird sein Denken in die rechte Bahn gewiesen, jedoch die freie Entscheidung liegt ihm selbst ob. Immer wird es ihm auch freistehen, anders zu tun und zu denken, als es göttlicher Wille ist.... denn im Zwangszustand diesem nachzukommen trägt ihm keinen geistigen Fortschritt ein, und es ist darum nur das zu bewerten, was der Mensch tut aus innerstem Antrieb. Erfüllt er die ihm vorgeschriebene Aufgabe nur rein pflichtgemäß, so haben sie auch nur den Wert einer Pflichterfüllung, die aber keinen höheren Reifegrad dem Menschen eintragen kann, dagegen wird die geringste Tat der Nächstenliebe in freiem Willen, d.h. ohne Ansporn oder Hinweis auf einen Lohn, die Seele in einen höheren Reifegrad versetzen, weil die Gabe der freien Entscheidung genützt wurde in gottgefälliger Weise. Es kann der eine Mensch scheinbar große Werke der Nächstenliebe verrichten, tut dies aber in einem gewissen Zwang oder unter Beeinflussung durch andere Menschen, so wird er dennoch keinen großen Lohn ernten, denn nur der Liebesgrad ist maßgebend, in dem die Tat vollbracht wurde, also wieweit die Liebe eines Menschen den Willen dessen bestimmt zu seinem Handeln. Ein liebefähiger Mensch läßt auch seinen Willen tätig werden, denn wer in der Liebe steht, der verlangt auch aus innerstem Antrieb zu Gott, also Liebe, freier Wille und Annäherung an Gott gehen immer Hand in Hand. Wo das eine ist, ist auch das andere, immer aber ist der Zwangszustand, ganz gleich, von welcher Seite er ausgeübt würde, hinderlich zur Seelenreife. Also es darf der göttliche Wille gelehrt werden, niemals aber durch Zwangsmaßnahmen zum Befolgen angehalten werden, denn es wäre dies keinerlei geistiger Fortschritt....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

Diese Kundgabe wird in keinem Themenheft erwähnt.

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