1855 Freier Wille.... Mußzustand.... Hingabe dessen....
21. März 1941: Buch 28
Nur der Mensch ist fähig, seinen freien Willen zu gebrauchen, d.h., er ist das einzige Geschöpf, das im Zustand der Unvollkommenheit ist und doch freien Willen hat. Es ist dies eine Vergünstigung, die er erst recht beurteilen kann, wenn seine fleischliche Hülle von ihm genommen ist und er in Lichtsphären eingegangen ist. Dann erst erkennt er die unendliche Liebe Gottes, die ihm Gelegenheit gab, diesen seinen Willen zu gebrauchen nach eigenem Gutdünken. Es ist die Zeit des Erdenwandels im freien Willen zwar eine große Gefahr für ihn, so er ihn mißbraucht, sie kann ihm jedoch auch die höchste seelische Reife eintragen, wird der freie Wille recht genützt. Und darum wird jede gute Tat besonders hoch bewertet, so nicht irgendein Zwang Ursache ist, sondern sie in völlig freiem Willen vollführt wird. Hat aber der Mensch sich selbst einmal Gott zu eigen gegeben, so ist auch sein Wille stets und ständig dem göttlichen Willen gleich, und dann ist sein Erdenwandel nicht mehr verantwortungsvoll, da Gott Selbst Sich des Menschen annimmt, so dieser Ihm seinen Willen geopfert hat. Das Aufgeben des eigenen Willens ist eigentlich der Wendepunkt in seinem Leben. Was vor der Verkörperung als Mensch Mußzustand war, soll im Stadium des freien Willens angestrebt werden.... das völlige Unterstellen des Willens unter den göttlichen Willen. Es soll sich also der Mensch dessen entäußern, was eigentlich das Vorrecht des Menschen gegenüber allen anderen Schöpfungswerken ist. Was das Wesen begehrt hat in der endlosen Zeit der Gefangenschaft, als es im gebundenen Willen schmachtete, das soll es nun freiwillig hingeben, dann erst kann es wahrhaft frei werden und zum Licht eingehen, denn das Hingeben des Willens bedeutet erst geistige Freiheit, weil es das Vollkommenwerden nach sich zieht. Es muß das Wesen in tiefster Demut stehen Gott gegenüber, dann wird es zur höchsten Höhe gelangen, denn es nimmt dann den göttlichen Willen an und führt nun alles das aus, was den Zusammenschluß mit Gott herbeiführt. Der freie Wille war Anlaß zum Abfall von Gott und muß nun auch wieder die Rückkehr zu Ihm veranlassen.... Da das Wesen die Trennung von Ihm in freiem Willen vollzog, muß es nun wieder den Zusammenschluß gleichfalls aus freiem Willen suchen. Es ist dies unerläßlich, weil jeder Zwangszustand etwas Unvollkommenes ist, das Wesen also nimmermehr gerichtet werden kann, sondern sich erst gestalten muß. Ebenso muß ihm aber auch die Möglichkeit bleiben, seinen freien Willen verkehrt gebrauchen zu können, da dies eben den Zustand der Freiheit kennzeichnet. Es hat der Mensch aber jederzeit die Gelegenheit, die Schwäche des Willens zu beheben durch Anforderung geistiger Kraft. Unzählige Wesenheiten stehen ihm bei, so er zu versagen droht. Sie stellen ihm gedanklich die große Gefahr des geistigen Rückganges vor und treiben ihn so an, den freien Willen recht zu gebrauchen. Es ist also kein Wesen unfähig, seinen Willen Gott zu unterordnen.... es kann die Aufgabe, die ihm gestellt ist auf Erden, erfüllen kraft seines freien Willens, wenn es diesen Willen aus eigenem Antrieb hingibt und für das Erdenleben nun jeder Verantwortung enthoben ist....
Amen
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