1536 Freiwerdungsakt....
24. Juli 1940: Buch 25
Der Akt der Freiwerdung aus der Form bedeutet für das Wesen eine unbeschreibliche Erleichterung, denn es ist nun in keiner Weise behindert und nicht mehr in Zeit und Raum beschränkt. Es muß nun zwar seinem Reifezustand entsprechend in den Grenzen jener Sphäre bleiben, die nun sein Aufenthalt sind, kann jedoch in ihnen wirken nach Belieben, keinem Zwang unterworfen, und nur immer seinem Tätigkeitsdrang leben, der außerordentlich rege ist. Es sind keinerlei Hemmungen oder niederdrückende Momente, die das Wesen belasten könnten, sondern alles um dieses ist licht und klar und frei. Der Zustand eines solchen Wesens ist demnach überaus beglückend, denn alles, was das Glücksempfinden beeinträchtigen könnte, ist ihm fern, es ist in das Reich der Vergangenheit entrückt, es berührt das Wesen nur noch in der Erinnerung und trübt nicht im geringsten den lichtvollen Zustand. Das unsägliche Leid, das die unvollkommenen Wesen noch zu tragen haben, löst in den Lichtwesen nur innigste Liebe aus und den Trieb, ihnen zu helfen, wird jedoch nicht mehr als Leid empfunden. Der Außenform ledig zu sein ist daher ein völliges Freiwerden vom Leid und aller Qual, die ein noch unvollkommenes, gebundenes Wesen tragen muß. Daher ist der Freiwerdungsakt ungemein beseligend für das Wesen. Er ist gleichsam der Schritt aus dem Reich des Unvollendeten in das Reich des Vollendeten. Es sind zwei Welten, die völlig getrennt voneinander gehen und die doch in engstem Zusammenhang miteinander stehen, weil alle Bewohner der einen Welt einstens der anderen Welt angehören sollen und weil das einzige Streben der ersteren sein soll, diese zu verlassen und den Bewohnern der anderen Welt angegliedert zu werden. Denn nur diese zweite Welt bietet die Herrlichkeiten Gottes, nur ein völlig frei gewordenes Wesen kann diese erschauen in aller Pracht, und nur ein vollendetes Wesen vermag die endlosen Schönheiten in sich aufzunehmen.... während alles Gebundene unfähig ist, solche Herrlichkeiten zu erschauen, denn die Form, die es noch umfängt, trübt die Erkenntniskraft und den geistigen Blick. Es ist die Seele nicht fähig, durch ihre Umhüllung das zu erkennen, was Glück-auslösend ist in solchem Maße, daß ein solches Glück auch nur ein frei-gewordenes Wesen ertragen kann. Demnach kann nicht unberechtigterweise ein unvollendetes Wesen Einblick nehmen in die Herrlichkeiten Gottes, denn es würde nimmermehr erfassen und empfinden können, ob es auch mitten in diese Herrlichkeiten versetzt würde.... es würde auch die Lichtfülle nicht ertragen und müßte folglich in dieser vergehen....
Amen
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